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| Immobilienangebot | ||||
| eva piduch | immobilien & management zum schwärmshof 14 d-53819 neunkirchen-seelscheid Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Aufnahme von Miet-/Kaufverhandlungen zu dem jeweilig angebotenen Objekt begründen das Zustandekommen eines Maklervertrages und die Anerkennung des im Exposé genannten Courtageanspruches. Unsere Mitteilungen und Angebote sind vom Empfänger absolut vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer Einwilligung. Sollte ohne unsere Billigung ein Dritter zu einem Geschäftsabschluss kommen, so können wir vom Empfänger, unbeschadet sonstiger Rechte gegen Dritte, unsere Provision beanspruchen. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden und den Auftrag in Zusammenarbeit mit anderen Maklern durchzuführen. Falls dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit bekannt ist, muss uns dies binnen drei Arbeitstagen mit Quellennachweis schriftlich mitgeteilt werden. Im anderen Fall kann er sich auf eine Kenntnis nicht mehr berufen. Kenntnis eines Objektes, für welches uns Alleinauftrag erteilt worden ist, schließt die Provisionspflicht des Empfängers des Angebotes nicht aus. Der Empfänger verpflichtet sich, uns von einem bevorstehenden Vertragsabschluß zu verständigen und auf Aufforderung, uns vom Vertrag eine beglaubigte Abschrift zu übermitteln. Unser Provisionsanspruch ist bei Beurkundung bzw. Abschluss des Vertrages fällig. Die Provision wird ebenfalls fällig, wenn der Empfänger des Angebotes während oder innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf des Verwertungsauftrags dieses oder ein anderes Verwertungsgeschäft mit dem Auftraggeber des Verwertungsauftrages abschließt. Der Makler darf für beide Parteien, unabhängig voneinander, tätig werden. Bei Anmietung oder Anpachtung für einen Zeitraum bis zu 5 Jahren beträgt die Provision für den Mieter bzw. Pächter die 2-fache Monatskaltmiete (zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer). Alle Angaben erfolgen freibleibend und unverbindlich. Hinsichtlich des Objektes ist das Maklerunternehmen auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermittler, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Das Maklerunternehmen nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.
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