Immobilienangebot
eva piduch | immobilien & management
zum schwärmshof 14
d-53819 neunkirchen-seelscheid


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Aufnahme von Miet-/Kaufverhandlungen zu dem jeweilig angebotenen Objekt begründen das Zustandekommen eines Maklervertrages und die Anerkennung des im Exposé genannten Courtageanspruches.

Unsere Mitteilungen und Angebote sind vom Empfänger absolut vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer Einwilligung. Sollte ohne unsere Billigung ein Dritter zu einem Geschäftsabschluss kommen, so können wir vom Empfänger, unbeschadet sonstiger Rechte gegen Dritte, unsere Provision beanspruchen. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden und den Auftrag in Zusammenarbeit mit anderen Maklern durchzuführen.

Für die mit „Fremdangebote“ gekennzeichneten Angebote übernehmen wir ausdrücklich keine Verantwortung und behalten uns eine Nichtzusendung der Exposés vor.

Die Inanspruchnahme unserer Dienste, insbesondere die Kenntnisnahme unserer Angebote sowie Mitteilungen und Aufnahme von Verhandlungen, bedeuten Auftragserteilung und Anerkennung der Geschäftsbedingungen.

Falls dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit bekannt ist, muss uns dies binnen drei Arbeitstagen mit Quellennachweis schriftlich mitgeteilt werden. Im anderen Fall kann er sich auf eine Kenntnis nicht mehr berufen. Kenntnis eines Objektes, für welches uns Alleinauftrag erteilt worden ist, schließt die Provisionspflicht des Empfängers des Angebotes nicht aus.

Der Empfänger verpflichtet sich, uns von einem bevorstehenden Vertragsabschluß zu verständigen und auf Aufforderung, uns vom Vertrag eine beglaubigte Abschrift zu übermitteln.

Unser Provisionsanspruch ist bei Beurkundung bzw. Abschluss des Vertrages fällig. Die Provision wird ebenfalls fällig, wenn der Empfänger des Angebotes während oder innerhalb von 5 Jahren nach Ablauf des Verwertungsauftrags dieses oder ein anderes Verwertungsgeschäft mit dem Auftraggeber des Verwertungsauftrages abschließt.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beträgt beim Verkauf /Kauf einer Immobilie die Verkäufercourtage, als auch die Käufercourtage jeweils 3,57% des Kaufpreis inkl. Mehrwertsteuer.

Der Makler darf für beide Parteien, unabhängig voneinander, tätig werden.

Bei Anmietung oder Anpachtung für einen Zeitraum bis zu 5 Jahren beträgt die Provision für den Mieter bzw. Pächter die 2-fache Monatskaltmiete (zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer).

Bei Anmietung von gewerblich genutzten Räumen über den Zeitraum von 5 Jahren, inkl. Optionsrechte, beträgt die Courtage 4 Monatsmieten (zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer).

Die Courtage ist fällig mit Abschluss des Miet-/Kaufvertrages und sofort zahlbar bei Rechnungsstellung.

Alle Angaben erfolgen freibleibend und unverbindlich.

Hinsichtlich des Objektes ist das Maklerunternehmen auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermittler, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben über die Objekte können wir keine Haftung übernehmen, da wir die Angaben und Auskünfte von den Eigentümern und/oder Dritter erhalten . Darüber hinaus kann das Maklerunternehmen für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.

Das Maklerunternehmen nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.



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